Brandschutzglas kann grundsätzlich in allen baulichen Situationen zum Einsatz kommen, in denen die jeweils zuständigen Behörden Brandschutzverglasungen mit Schutz vor Feuer und Rauch fordern.
In Deutschland existieren zur Zeit zwei unterschiedliche Arten von Brandschutzverglasungen:
F(T) bzw. EI-Verglasungen:
Alle Verglasungen müssen über die geforderte Feuerwiderstandsdauer vor Feuer und Rauch schützen, sowie darüber hinaus den Hitzedurchgang nahezu völlig verhindern.
G bzw. E-Verglasungen:
Alle Verglasungen müssen über die geforderte Feuerwiderstandsdauer vor Feuer und Rauch schützen, jedoch gibt es keine Anforderung an den Hitzedurchgang, welcher lediglich behindert wird.
Generell muss festgehalten werden, dass wenn von Feuerwiderstandsklassen die Rede ist, das gesamte System zugrunde gelegt wird (Glas, Rahmen, Befestigungsmaterial, usw.); sonst kann keine Aussage über die Feuerwiderstandklasse getroffen werden!